Internationale Jurys

Der 1. Vorsitzende der Interfilm Academy Munich e.V. beruft für das jeweilige Filmfestival eine internationale Jury, es gelten dabei folgende verbindliche Richtlinien:

Die Jury besteht in der Regel aus insgesamt vier Personen, darunter mindestens zur Hälfte Jurorinnen. Sie steht unter der Leitung des 1. Vorsitzenden der Interfilm Academy Munich e.V.; er kann bei Verhinderung eine(n) Stellvertreter/-in berufen oder die Leitung einem anderen Jurymitglied übertragen.

Die Jurymitglieder sollen aus filmaffinen künstlerischen Berufsfeldern stammen (Regie, Schnitt, Kamera, Schauspiel, Drehbuch, Dramaturgie, bildende Kunst), einen internationalen Hintergrund haben und mehrsprachig sein. Dabei wird angestrebt, dass der Jury jeweils ein(e) Vorjahrespreis­träger/-in angehört.

Um mögliche Interessenkonflikte von vorne herein auszuschließen, können Mitarbeiter/-innen von Filmhochschulen und -produktionsfirmen, die auf dem jeweiligen Festival mit einem Film vertreten sind, nicht in die Jury berufen werden.

Ein weiteres Jurymitglied kann nach Maßgabe dieser Richtlinien auf Vorschlag eines/r Preisstifter/-in berufen werden.

Die Jurymitglieder werden vom 1. Vorsitzenden der Interfilm Academy Munich e.V. beim jeweiligen Veranstalter akkreditiert.